Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher,
die in dieser Hausordnung zusammengefassten Regeln sollen helfen, einen störungsfreien und rücksichtsvollen Umgang zwischen unseren Patienten, deren Besuchern und den Mitarbeitern des Krankenhauses zu gewährleisten.
Alle Patient:innen, Besucher:innen, Begleitpersonen, Mitarbeitenden und kooperierende Dienstleister müssen die Hausordnung einhalten. Mit Betreten des Krankenhauses stimmen Sie den Regeln verbindlich zu.
Zunächst kann eine Ermahnung erfolgen. Bei wiederholten oder groben Verstößen können Patient:innen von der stationären Behandlung ausgeschlossen oder Personen des Hauses verwiesen werden, ggf. mit Hausverbot.
Unsere Mitarbeiter:innen stehen jederzeit für Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung.
Bitte achten Sie auf Ruhe, Rücksichtnahme, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in allen Bereichen des Hauses.
Ja. Patient:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Anordnungen von Ärzt:innen, Pflegekräften und der Krankenhausverwaltung zu beachten.
Nur nach ärztlicher Absprache. Bitte informieren Sie das medizinische Personal über alle mitgebrachten Medikamente.
Das gesamte Krankenhaus ist eine Nichtraucher-Zone. Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Außenbereichen erlaubt.
Nein, der Konsum ist in allen Räumen und auf dem Gelände streng verboten, auch in den Raucherbereichen.
Nein, sie dürfen sich nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufhalten.
Nein, die Türen dürfen von innen nicht abgeschlossen werden, z. B. für ärztliche Visiten.
Ja, aber nur in Zimmerlautstärke.
Nein, Haustiere sind nicht erlaubt, ausgenommen sind Therapie- und Begleithunde.
Das Krankenhaus übernimmt keine Haftung. Sie können Wertsachen im Safe/Schließfach des Zimmerschranks aufbewahren. Fundsachen sollten beim Empfang oder Pflegepersonal abgegeben werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Schäden müssen ersetzt werden, z. B. durch mutwillige Auslösung der Brandmeldeanlage oder andere Schäden.
Nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Personen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Aufnahmen durch das Fachpersonal.
Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Mitarbeiter- und Rettungswege müssen freigehalten werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Ja, sowohl auf öffentlichen Flächen rund um die Klinik als auch auf dem Klinikgelände. Für Schäden auf den Parkflächen übernimmt die Klinik keine Haftung.
Ja, an verschiedenen Bereichen des Hauses, zum Schutz von Patient:innen, Besucher:innen, Mitarbeitenden und Eigentum. Die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz werden eingehalten.
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Anreise mit dem ÖPNV