Benedictus Krankenhaus Tutzing
Bahnhofstraße 5
82327 Tutzing

Tel. 08158 23-0
Fax 08158 23-140
info-bkt@artemed.de

Hausordnung für das Benedictus Krankenhaus Tutzing

Benedictus Krankenhaus Tutzing

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher,

die in dieser Hausordnung zusammengefassten Regeln sollen helfen, einen störungsfreien und rücksichtsvollen Umgang zwischen unseren Patienten, deren Besuchern und den Mitarbeitern des Krankenhauses zu gewährleisten.

FAQ zum Aufenthalt im Benedictus Krankenhaus Tutzing

Wer muss die Hausordnung beachten?

Alle Patient:innen, Besucher:innen, Begleitpersonen, Mitarbeitenden und kooperierende Dienstleister müssen die Hausordnung einhalten. Mit Betreten des Krankenhauses stimmen Sie den Regeln verbindlich zu.

Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?

Zunächst kann eine Ermahnung erfolgen. Bei wiederholten oder groben Verstößen können Patient:innen von der stationären Behandlung ausgeschlossen oder Personen des Hauses verwiesen werden, ggf. mit Hausverbot.

Wer hilft bei Fragen oder Unsicherheiten?

Unsere Mitarbeiter:innen stehen jederzeit für Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung.

Wie soll ich mich im Krankenhaus verhalten?

Bitte achten Sie auf Ruhe, Rücksichtnahme, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in allen Bereichen des Hauses.

Muss ich den Anweisungen von Ärzt:innen und Pflegepersonal folgen?

Ja. Patient:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen sind verpflichtet, die Anordnungen von Ärzt:innen, Pflegekräften und der Krankenhausverwaltung zu beachten.

Darf ich eigene Medikamente einnehmen?

Nur nach ärztlicher Absprache. Bitte informieren Sie das medizinische Personal über alle mitgebrachten Medikamente.

Darf im Krankenhaus geraucht werden?

Das gesamte Krankenhaus ist eine Nichtraucher-Zone. Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Außenbereichen erlaubt.

Ist der Konsum von Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln erlaubt?

Nein, der Konsum ist in allen Räumen und auf dem Gelände streng verboten, auch in den Raucherbereichen.

Welche Besuchszeiten gelten?

  • Intensivstation & Stroke Unit: täglich 15:00 – 17:00 Uhr
  • Normalstationen: täglich 10:00 – 19:00 Uhr

Dürfen Kinder und Minderjährige alleine das Krankenhaus betreten?

Nein, sie dürfen sich nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufhalten.

Darf ich die Tür meines Patientenzimmers abschließen?

Nein, die Türen dürfen von innen nicht abgeschlossen werden, z. B. für ärztliche Visiten.

Darf ich Radio, Fernsehen oder Tablets nutzen?

Ja, aber nur in Zimmerlautstärke.

Kann ich Haustiere mitbringen?

Nein, Haustiere sind nicht erlaubt, ausgenommen sind Therapie- und Begleithunde.


Wer haftet für mitgebrachte Wertsachen?

Das Krankenhaus übernimmt keine Haftung. Sie können Wertsachen im Safe/Schließfach des Zimmerschranks aufbewahren. Fundsachen sollten beim Empfang oder Pflegepersonal abgegeben werden.

Was passiert bei Beschädigung von Krankenhauseigentum?

Vorsätzliche oder fahrlässige Schäden müssen ersetzt werden, z. B. durch mutwillige Auslösung der Brandmeldeanlage oder andere Schäden.

Darf ich Fotos, Videos oder Tonaufnahmen machen?

Nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Personen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Aufnahmen durch das Fachpersonal.

Welche Verkehrsregeln gelten auf dem Klinikgelände?

Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Mitarbeiter- und Rettungswege müssen freigehalten werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Gibt es Parkmöglichkeiten?

Ja, sowohl auf öffentlichen Flächen rund um die Klinik als auch auf dem Klinikgelände. Für Schäden auf den Parkflächen übernimmt die Klinik keine Haftung.

Gibt es Sicherheitskameras?

Ja, an verschiedenen Bereichen des Hauses, zum Schutz von Patient:innen, Besucher:innen, Mitarbeitenden und Eigentum. Die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz werden eingehalten.

So kommen Sie ins Benedictus Krankenhaus Tutzing

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Anreise mit dem ÖPNV

  • S6 Richtung Tutzing
  • (Aus Richtung München) RB 65/ RB 66 Richtung Weilheim, Innsbruck, Garmisch-Partenkirchen etc.
  • (Aus Richtung Garmisch) RB 65/ RB 66 Richtung München Hbf 
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