Bei welchen Krankheitsbildern ist diese Methode besonders geeignet?
Indikationen für rückenmarksnahe Elektrostimulationsverfahren sind heute unter anderem:
- Chronische Reizzustände der spinalen Nervenwurzeln nach Bandscheibenoperationen
- Postamputationssyndrome
- Komplexe regionale Schmerzsyndrome (CRPS)
- Therapieresistente Neuralgien nach Gürtelrose
- Arterielle Verschlusskrankheit
- Angina pectoris
Besonders chronische, neuropathische Schmerzsyndrome an der Wirbelsäule, vor allem bei voroperierten Patienten mit weiterhin bestehenden (Bein-/Arm-)Schmerzen (sog. Postdiskektomie- oder Failed-Back-Syndrome), scheinen sehr gut auf die Therapie mittels Rückenmarkstimulation anzusprechen. Dahinter verbergen sich Patienten, bei denen häufig auch mehrere Bandscheibenoperationen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben und bei denen es z.B. durch Narbenbildung oder Entzündungen im Operationsgebiet zu anhaltenden Schmerzen gekommen ist.
Eine Reihe weiterer Indikationen, wie z.B. Stumpf- und Phantomschmerzen, CRPS (Morbus Sudeck/Sympathische Reflexdystrophie) oder Nervenschmerzen nach Verletzungen einzelner Nerven und Plexusläsionen, können in bestimmten Fällen sinnvoll mit einer Neurostimulation therapiert werden.
Wichtig ist in jedem Fall, dass zuvor die kausaltherapeutischen Methoden ausgeschöpft wurden und gängige schmerztherapeutische Behandlungen nicht den erhofften Erfolg gebracht haben. Wir in Tutzing gelten als eines der erfahrensten Zentren für Neuromodulation in Europa.